Warum die Schweiz so milde bestraft

Vergleicht man international fällt auf, dass die Sanktionen in der Schweiz milde ausfallen. Im Vergleich gesehen, sind die Strafen kurz, besonders bei Gewaltdelikten. Nur Schwerkriminelle und

Wiederholungstäter müssen ins Gefängnis. Woran liegt das?

Sieht man sich die Strafgesetzbücher in Europa an, sieht man, dass deutschsprachigen Länder, wozu die Schweiz gerechnet wird, milde Strafen hat.

Warum gleichen sich das deutsche und das Strafrecht der Schweiz?

Dazu sagt Hans-Georg Koch vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht Schweiz, dass deutsche und deutschschweizer Wissenschaftler zusammen gearbeitet haben. Diese Zusammenarbeit führte nicht zu einer Ablehnung in französisch- und italienischsprachigen Landesteile.

Die Richter urteilen mild.

Die Strafrahmen können schwer vergleichen werden, denn die Rechtssysteme unterscheiden sich. Zudem muss man nicht danach gucken, was in einem Gesetz steht, sondern welche Strafe verhängt wird.

Es gibt keine Statistiken, welche Urteile in verschiedenen Ländern miteinander vergleichen. In der Schweiz haben die Richter eine Tendenz mild zu urteilen. Sie wählen den unteren Strafnahmen als Orientierung. Das schweizer Sanktionsrecht ist laut Kriminologe und Strafrechtler Martin Killias ungewöhnlich, vor allem in der täglichen Praxis der Gerichte in der Strafzumessung.

Die Gerichtspräsidentin Gabriella Matefi von Appellationsgericht Basel-Stadt, sagt dazu, dass der obere Rahmen der Strafmöglichkeiten für die schweren Fälle gedacht ist. solche Fälle kann ein normaler Mensch sich nicht vorstellen. so ist zu erklären, dass im Durchschnitt die Strafen in der unteren Hälfte bis dem unteren Drittel der möglichen Strafte liegen.

Schwerkriminell gehören ins Gefängnis

Sieht man sich ältere Statistiken an, fällt auf, dass in der Schweiz nur wenige der tatsächlich Verurteilten wirklich ins Gefängnis müssen. Ein Grund dafür ist, dass in der Schweiz Ersttäter nur bedingt eine Strafe unter zwei Jahren bekommen. Ein Blick in die Statistik von 2006 zeigt, dass es viel mehr Geldstrafen als Gefängnisstrafen gab.

Es kam durch eine Reform, die bewusst kurze Freiheitsstrafen umgehen wollte. Der Gedanke hinter dem vermeiden kurzer Freiheitsstrafen in Deutschland und in der Schweiz ist, dass Täter im Gefängnis oft noch krimineller werden. In angelsächsichen Ländern sind viele Täter lange im Gefängnis, obwohl das Vergehen gering war, was daran liegt, dass es Wiederholungstäter sind.

Gerechtigkeit durch Strafe

In der Schweiz hat es sich zum Dogma entwickelt, dass kurze Freiheitsstrafen schädlich sind. Die Rückfahrgefahr soll dadurch höher sein, was wissenschaftlich nicht belegt ist. Dabei wird oft vergessen, das eine Strafe der Gerechtigkeit dient.

Trotzdem hat es sich bewährt kurze Strafen zu vermeiden, was auch daran liegt, dass andere Faktoren wichtiger sind für die Kriminalprävention. Das durchschnittliche Strafmaß hat nur einen geringen abschreckenden Effekt. Wichtiger ist, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, erwischt zu werden. Das ist ein Punkt, der bei der Schweiz enorm gut funktioniert.

Ein kultureller Fortschritt, die milden Strafen.

Schweizer Richter mildern das sanfte Gesetz noch weiter ab. Warum? Es könnte an einer Art Gruppendruck in der Richterschaft liegen. Dass zeigt sich auch an strengeren oder milderen Urteilen in einer bestimmten Region, wie in Deutschland zu sehen ist. Schweizer Richter haben seit Jahrzehnten die These gehört, dass Freiheitsstrafen schädlich sind. Das europäische Strafrecht ist human, die Todesstrafe, Auspeitschen, abhacken von Gliedmassen oder ähnliches gibt es nicht. 2010 gab es eine Initiative, die dafür sorgen wollte, dass es bei Vergewaltigung mit Mord zu einer lebenslangen Sicherungsverwahrung des Täters kommt.

Die Sicherheitsverwahrung erntet Kritik in der Schweiz

Das milde System in der Schweiz hat zur Folge, dass gefährliche Serienmörder und Sexualstraftäter die Chance hatten, wieder in Freiheit zu kommen und erneut straffällig zu werden. Deswegen gibt es in Deutschland und in der Schweiz die Sicherungsverwahrung, bei der gefährliche Wiederholungstäter solange im Gefängnis bleiben, bis sie mit Sicherheit entlassen werden können. Der europäische Menschenrechtsgerichtshof har diese Praxis in Deutschland und der Schweiz verurteilt. Andere Länder umgehen die Debatte indem sie einfach die Strafen der einzelnen Taten addieren und so sicherstellen, dass der Schwerverbrecher das Gefängnis zu Lebzeiten nicht mehr verlässt.

Härtere Strafen bei Gewalt- und Sexualstraftaten nach dem Willen des Bundesrates.

Der Bundesrat sieht, dass einige Strafen im Vergleich zum Verbrechen zu mild sind. Der Strafrahmen soll harmonisiert werden. Sexual- und Gewaltdelikte sollen in Zukunft härter bestraft werden. Entspricht die Strafe nicht dem Wert des geschützten Rechtsgutes ist das Strafrecht unglaubwürdig.

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